1. Jegliches Anfordern unserer (auch mündlichen) Angebote bedeutet Auftragserteilung / Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
2. Unsere Nachweis sowie vermittelte Informationen sind nur für den Empfänger / Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte – auch Berater – ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet, wobei uns Empfänger und Anschrift mitzuteilen sind. Volles Honorar – gemäß u. a. Sätzen – wird uns auch den geschuldet, wenn der erhaltene Nachweis oder unsere Informationen an Dritte weitergeleitet werden und diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen sowie wenn unsere Kunden den Hauptvertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen abschließen.
3. Bereits bekannt Angebote / Geschäftsgelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich mitteilt und widerspricht Vorkenntnis – Quelle und – Datum sind mitzuteilen.
4. Honorarpflicht gemäß u. a. Sätze besteht auch bei Ersatz- und Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unsere Tätigkeit vom Vermieter Verkäufer andere Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters / Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauf anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn in nicht allzu ferner Zeit eine Erweiterung / Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z. B. erst nur gemietet wurde und infolge ein Kauf zustände kommt, oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsverwaltung, bei Erwerb von Anteilen an Besitzgesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.
5. Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig nach Abschluss über die Vertragsangelegenheit (Vertragsabschluss). Diese kann sein Miet-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurecht-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungs- Vertrag, Zuschlag bei Versteigerung oder sonstiges. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind uns mitzuteilen.
6.Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegeben Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf, und- Vermietung, Auslassung und Irrtum bleiben vorbehalten.
7. Mietarbeiter unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, , insbesondere zu Provisionsverhandlungen und Inkasso nicht ermächtigt.
8. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
9. Erfüllungsort und Gerichtstand, auch für Mahnsachen ist, soweit gesetzlich zulässig Ilmenau.
10. Zusätzlich zu unseren folgenden Erfolgs-Honoraren, die vom Mieter / Verkäufer / Pächter / Nutzer / Berechtigten zu zahlen sind, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Unser Erfolgshonorar für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt.
10.1 Wohnraumvermietung: das 2-fache der monatlichen Nettomiete vom Mieter = 2 Monatsmieten.
10.2 Gewerbliche Vermietung: (Miet,- Pacht-, Leasingverträge u. a. von Büros, Läden, Hallen u. ä .m.) vom Nutzer = 3 Monatsmieten
10.2.1 bei zusätzlichen Options-, Vormiet-, An- oder Vorkaufsrechten unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer –je Recht = 0,5 Monatsmieten
10.2.2 bei Staffelmietverträgen ist die Berechnungsbasis die durchschnittliche Monatsmiete der Vertragsdauer
10.2.3 bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision = 5 %
10.3 Verkauf von Grundbesitz: (Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen etc.) vom erzielten Gesamtkaufpreis inkl. aller dem Verkäufer versprochenen Leistungen vom Käufer = 5 %
Bei Erbaurecht zusätzlich zur Gebäudeprovision von 5 % auf den gesamten zu zählenden Erbauzins vom Berechtigten = 2 %
Je Options-, An – und Vorkaufsrecht, vom Verkehrswert, zu zahlen vom Berechtigten = 2 %
Bei Zwangsversteigerung: aus den Gesamtaufwendungen einschließlich bestehender Rechte vom Ersteigerer 5 %
10.4 Geschäfts- und Unternehmensverkäufe: An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know How, Gegenständen, von der Vertragssumme Vom Käufer = 5 %
10.5 Darlehen und Verträge aller Art vom Darlehnsnehmer oder Auftragsnehmer Auf die Vertragssumme = 3 %
10.6 Für sonstige Nachweise und Vermittlungstätigkeiten berechen wir die ortsüblichen Maklerprovisionen.
